Mitgliedbeiträge

Vereinsarbeit:

Wie viele Vereine sind auch wir auf die aktive Teilnahme und Unterstützung unserer Mitglieder angewiesen. Regelmäßig fallen viele Tätigkeiten an, die zur Aufrechterhaltung unseres Sportbetriebs, zur Bewahrung und Pflege des Vereinseigentums sowie zur Durchführung unserer Veranstaltungen notwendig sind. Wenn wir diese Tätigkeiten nicht aus eigenen Kräften selbst durchführen, müssen wir Leistungen extern vergeben und vergüten.

Ein Mitglied kann bei Aufnahme über eine Mitgliedschaft ohne oder mit Vereinsarbeit entscheiden. Bei einer bestehenden Mitgliedschaft kann eine Änderung mit Wirkung für das übernächste Quartal bis spätestens 31.01., 30.04., 31.07. oder 31.10. beantragt werden. Bei einer Mitgliedschaft mit Vereinsarbeit sind im Kalenderjahr 8 Stunden (Familie 16 Stunden) zu erbringen. Für die geleisteten Stunden ist eigenverantwortlich ein Nachweis mit unserem Formular zu erbringen. Bei nicht fristgerechter Vorlage (es gilt hierfür der 31.01. des Folgejahres) wird der Differenzbetrag zum Beitrag ohne Vereinsarbeit im darauffolgenden Kalenderjahr eingezogen.

Gewählte Vorstands- und Präsidiumsmitglieder, sowie Trainer, Kursleiter und aktive Mitglieder, die sich über das Jahr für eine feste, wiederkehrende Tätigkeit im Verein bereit erklären sind von der Nachweiserbringung befreit.